Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für sämtliche Produkte und Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber (Kunde). Die Dauer der Geschäftsbedingungen ist unbegrenzt. Eventuelle, juristisch notwendige Änderungen heben die davon betroffenen Punkte auf und gelten rückwirkend in ihrer korrigierten Version.

2. Vertragsabschluss

2.1 Aufträge können mündlich, telefonisch und per Email erteilt werden. Der Vertrag gilt spätestens mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung von Degrado per Email als geschlossen. Bei Bezugnahme auf ein schriftliches Angebot gilt bereits die Auftragserteilung seitens des Kunden als Vertragsabschluss.

2.2 Alle, in anderen Katalogen, Prospekten, etc. ausgelobten Preise haben nur dann Gültigkeit, wenn bei der Angebotslegung darauf Bezug genommen wird.

2.3 Änderungen, Ergänzungen und Streichungen von Vertragsbestandteilen sowie von ganzen Verträgen sind nur dann gültig, wenn sie in der Schriftform sind und von beiden Seiten rechtskräftig gezeichnet sind.

2.4 Eventuell rechtsungültige Punkte von Verträgen betreffen andere, rechtsgültige Punkte des Vertrages nicht.

2.5 Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, Flensburg.

2.6 Die Kontaktperson des Kunden versichert, dass sie mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig und für den Vertragsabschluss berechtigt ist.

3. Preise und Zahlungen

3.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot angeführten Preise.

3.2 Die Dauer der Gültigkeit der Angebote ist, wenn nicht anders im Angebot ausgelobt, mit einem Monat begrenzt.

3.3 Wenn nicht anders vereinbart, sind die Angebote von Degrado in ihrer Gesamtheit zu sehen, auch wenn das Angebot
einzelne Positionen aufweist. Das Aufführen der einzelnen Positionen dient der Transparenz des Angebotes. Sollte nicht das
gesamte Werk beauftragt werden, wird für die einzelnen Positionen ein neues Angebot gelegt.

3.4 Bei Vertragsabschluss nach Punkt 2.1 ist, wenn nicht anders vereinbart, eine Anzahlung sofort fällig. Die Höhe der
Anzahlung beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 25% des Auftragswertes.

3.5 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto wird nur über ausdrückliche Vereinbarung gewährt. Bei Zahlungsverzug gelangen Mahnspesen von EURO 5,- je Mahnung zur Verrechnung, des weiteren ist Degrado berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basissatz und eventuell daraus weitere entstandene Kosten zu
berechnen. Darüber hinaus ist Degrado berechtigt, die Erbringung von vereinbarten Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung inklusive Verzugszinsen und eventuell dadurch entstandener weiterer Kosten, auszusetzen.

3.6 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber Degrado und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund von behaupteter, aber von Degrado nicht anerkannter Forderungen oder Produktmängel wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4. Übergabe und Gewährleistung

4.1 Die Übergabe von Produkten erfolgt durch Installation am Zielsystem des Kunden. Es liegt in seiner Verantwortung, dies zu ermöglichen.

4.2 Eine Dienstleistung gilt, falls nicht anders vereinbart, mit dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung als abgenommen.

4.3 Die Lieferfrist wird individuell zu jedem Auftrag festgesetzt und verliert dann ihre Gültigkeit, wenn nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen an der Dienstleistung verlangt werden, wobei dann ein neuer Liefertermin vereinbart werden muss. Degrado ist zur fristgerechten Lieferung verpflichtet. Für den Fall, dass eine Verzögerung absehbar ist, ist Degrado verpflichtet, diese Verzögerung unverzüglich dem Kunden zu melden. In jedem Fall hat der Kunde Degrado eine angemessen Nachfrist zu gewähren.

4.4 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe.

4.5 Die Gewährleistung für Dienstleistungen wird durch die jeweils gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Eine Veränderung oder durch Dienstleistungen resultierende Wirkungen, durch andere als Degrado entbindet Degrado von der Gewährleistungspflicht mit sofortiger Wirkung.

4.6 Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Vertragspartner die vermeintlich auftretenden Mängel unverzüglich schriftlich detailliert angezeigt hat.

4.7 In jedem Fall sind folgende Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen, die aus
- nicht von Degrado bewirkter Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Nutzungsbedingungen
- Überbeanspruchung über die von Degrado angegebene Leistung
- unrichtige Behandlung
- Einsatz von Third Party Applications resultieren.

5. Rücktritt

5.1 Degrado ist dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
- die Ausführung der Dienstleistung durch das Nichteinhalten von Leistungen, die vom Kunden erbracht oder hergestellt werden sollten, unmöglich gemacht wird, oder sich im groben Zeitverzug befindet und daher andere Kundenprojekte wegen unmöglicher Kapazitätsplanung gefährdet werden.
- Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und der Kunde keine taugliche Sicherheit zu stellen vermag
- der Vertragspartner die Produkte oder Dienstleistungen anders als für den bestimmten Zweck verwendet, insbesondere kriminelle Anwendungen oder Zwecke, die weit von gängigen Moralvorstellungen entfernt sind, auch wenn sie nicht durch Verordnungen oder Gesetze definiert sind
- über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet werden wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird
- die aufrechte Geschäftsbeziehung von Degrado, aus welchen Gründen auch immer, Schaden, insbesondere den der Beschädigung des guten Ansehens, der Geschäftsschädigung und der Kreditschädigung sowie allen anderen Schäden, die sich mittelbar und unmittelbar auf die Entwicklung von Degrado auswirken können, verursachen könnte.

5.2 Im Falle eines Rücktrittes ist Degrado berechtigt, alle bis zum Rücktritt entstandenen Kosten, im Minimum jedoch die geleistete Anzahlung, zu verrechnen und unabhängig von den jeweiligen vertraglichen Bestimmungen, sind diese sofort zur Zahlung fällig.

6. Haftung
6.1 Degrado haftet im Rahmen des Anwendungsbereiches für den Geschäftszweck von Degrado des Produkthaftungsgesetzes für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jeder Schadensersatz ist ausgeschlossen bei Erfüllung der unter Punkt 4.7 angeführten Punkte für den Ausschluss der Gewährleistungspflicht, sowie bei nicht erfolgten Zahlungen. Degrado haftet nicht für Schäden, die durch Fahrlässigkeit welcher Art auch immer und durch Vandalismus, insbesondere durch das so genannte Hacken, von wem auch immer, entstehen.

6.2 Degrado haftet nicht für nicht eintretenden wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, oder anderen Erfolg der Produkte oder erbrachten Dienstleistungen und weist ausdrücklich darauf hin, dass Degrado nur für die technische Funktion der Produkte bzw. Dienstleistungen für die Dauer des Vertragszeitraumes haftet.

6.3 Degrado übernimmt keine Haftung für andere, als direkt an der Dienstleistung von Degrado entstehende Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden.

6.4 Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

7. Sonstige Bestimmungen

7.1 Degrado ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen zu beauftragen.

7.2 Von Degrado erstellte Software steht, falls nichts abweichendes vereinbart wurde, unter der GNU/GPL Lizenz.

7.3 Sollten ein oder mehrere Punkte der Geschäftsbedingungen von Degrado nicht der heutigen oder, aus heutiger Sicht zukünftigen Judikatur entsprechen, bleibt die Wirkung aller anderen Punkte aufrecht, die davon betroffenen Punkte werden dem Sinn gemäß ausgelegt.

7.4 Degrado hat keinen Einfluss auf die Übertragung im Internet selbst. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit) im Internet.

7.5 Vertragliche Beziehungen, die im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen von Degrado zwischen seinen Kunden und Drittanbietern entstehen, unterliegen daneben den Bedingungen dieser Drittanbieter (z.B. Webhosting). AGB des Kunden, die von den vorliegenden AGB von Degrado abweichen oder ihnen entgegenstehen, gelten nicht, es sei denn, Degrado hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

7.6 Degrado ist zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen verpflichtet, von denen Kenntnis erlangt wurde. Kundendaten werden nur dann weitergegeben, wenn gesetzliche Bestimmungen diese Weitergabe erlauben, oder der Kunde dazu eingewilligt hat.

7.7 Degrado behält sich das Recht vor, Kundenprojekte als Referenz auf seiner Website anzuführen.

7.8 Degrado ist jederzeit dazu berechtigt, die AGB zu ändern. Sollte der Kunde innerhalb von 4 Wochen den neuen AGB nicht widersprechen, entfalten die neuen AGB ihre Wirksamkeit auf bestehende Verträge und Zahlungsvereinbarungen. Widerspricht der Kunde innerhalb der genannten Frist den neuen AGB, ist Degrado dazu berechtig den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu ändern, an dem die neuen AGB gelten sollen.

8. Kundenpflichten

8.1 Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

- Der Kunde wird die üblichen Sicherheitsbestimmungen einhalten und vertrauliche Informationen aus diesem Vertragsverhältnis nicht unberechtigten Dritten zugänglich machen.

- Der Kunde sichert zu, die Dienste von Degrado nicht missbräuchlich zu nutzen, sowie bei der Nutzung die allgemeinen Gesetze (Strafgesetze, Wettbewerbsbestimmungen u.a.) einzuhalten und die Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Lizenzrechte usw.) zu wahren.

- Der Kunde wird Degrado jede Änderung seiner Bestandsdaten (Name, Firma, Adresse, Kontoverbindung usw.) unverzüglich anzeigen.

8.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere

- keine Eingriffe in das Netz von Degrado oder anderen vorzunehmen

- keine Versuche zu unternehmen, die Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitseinrichtungen zu umgehen, keine Absenderoder

Headerinformationen zu fälschen oder in sonstiger Weise zu manipulieren („IPSpoofing“, „source adress spoofing“)

- bei der Übergabe von Daten in vollem Umfang zur Nutzung berechtigt zu sein.

- beim Umgang mit Passwörtern oder Zugriffskontrollen, Nutzer- oder Zugangskennungen, persönliches Passwort oder andere Kennungen und Passwörter vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren. Degrado ist unverzüglich davon zu unterrichten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass Dritte unberechtigt von der Kennung oder den Passwörtern Kenntnis erlangt haben oder der Zugang zu Degrado auf andere Weise unrechtmäßig benutzt wird.

9. Besondere Bestimmungen für Email

Durch die von Degrado erbrachte Dienstleistung kann das Versenden von Emails ermöglicht werden (insbesondere beim Einsatz bestimmter TYPO3 Extensions). Degrado wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird den Inhalt der Email nicht nach Inhalten auswerten.

9.1 Die Übertragung einer Email im Internet erfolgt durch weitere Vermittlungsrechner im Internet, auf die Degrado keinen Einfluss hat. Für die Übertragung einer Email kann Degrado deshalb keine Verantwortung übernehmen. Empfangs- und Lesebestätigungen erfolgen nicht.

9.2 Dem Kunden ist bekannt, dass er für den Inhalt der von ihm verfassten Email ausschließlich selbst nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich ist. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, keine Kettenbriefe, Massensendungen („junk-mail“, „bulk-mail“) oder unerwünschte Werbesendungen (“spamming”) o.ä. zu erstellen und/oder weiterzuleiten.